Sucht Prävention Liechtenstein

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18 Jahre = neues Schutzalter für Tabakprodukte und E-Zigaretten

Ab dem 2. Juli 2026 gelten in Liechtenstein strengere Regeln für Tabak- und Nikotinprodukte. Unter 18-Jährige dürfen keine Tabakprodukte und E-Zigaretten (Vapes) mehr erhalten, besitzen oder konsumieren. Es gibt zahlreiche Hilfsangebote zur Beendigung des Konsums. Hier gibt's alle Infos.

Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision des Kinder- und Jugendgesetzes am 2. Juli 2026 ist die Abgabe und Weitergabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Personen unter 18 Jahren nicht mehr erlaubt. Ebenso ist es Personen unter 18 Jahren untersagt, diese Produkte zu besitzen und zu konsumieren.

Die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre steht im Kern dieser Gesetzesänderung und fördert den Schutz von Minderjährigen vor den schädlichen Auswirkungen des Nikotin- und Tabakkonsums. Der Zugang zu diesen Produkten wird erschwert, womit ein wesentlicher Beitrag zum Jugendschutz und zur Suchtprävention geleistet wird.

Folgende Produkte (Auszug) fallen unter die neuen gesetzlichen Bestimmungen:

  • Zigaretten
  • Zigarren
  • Wasserpfeifentabak
  • Tabakprodukte zum Erhitzen
  • Nikotinprodukte zum oralen Gebrauch (z.B. Snus oder Nicotine Pouches)
  • Tabakprodukte zum Schnupfen
  • nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten (z.B. Vapes)
  • sowie pflanzliche Rauchprodukte (z.B. Kräuterzigaretten)

Mit der Gesetzesänderung gelten nun in Liechtenstein ähnliche Regeln wie in der Schweiz und in den meisten Ländern der Europäischen Union.


Warum wird das geändert? Die Regierung möchte Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Risiken von Nikotin und Tabak schützen. Da viele Menschen bereits in jungen Jahren mit dem Konsum beginnen, soll der Zugang zu diesen Produkten erschwert werden.

Wichtig: Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte darf sich künftig nicht an Minderjährige richten.

Kurz gesagt: 👉 Unter 18? Dann sind Zigaretten, Vapes und andere Tabak- bzw. Nikotinprodukte in Liechtenstein nicht erlaubt – weder zum Kaufen noch zum Konsumieren. Ziel ist ein besserer Schutz der Gesundheit von Jugendlichen.


Nikotin- und Tabakentwöhnung - Hilfe beim Rauchstopp

Im Landesspital Liechtenstein (Fr. Sandra Lauterer, siehe rechts) und im Kantonsspital in Chur wird Hilfe beim Rauchstopp angeboten. Hier werden meist kostenlose Erstberatungen angeboten und individuell zugeschnittene Möglichkeiten besprochen, um wieder ein rauchfreies Leben zu geniessen.

Im Landesspital bietet Fr. Sandra Lauterer (Expertin Nikotinberatung und -entwöhnung BFH, Rauchstoppberaterin IFT) eine Rauchstopp-Sprechstunde an. Angeboten wird ein strukturiertes Entwöhnungsprogramm direkt in Liechtenstein. Frau Lauterer bewirbt das Angebot wie folgt: «Das Rauchstopp-Programm basiert auf einem verhaltenstherapeutischen Konzept, das am Kursende eine Erfolgsquote von rund 90 % erreicht.» Anmeldung und Information über die Kosten direkt bei Fr. Lauterer (Telefon: 00423 7910038).

stopsmoking.ch: Die Beraterinnen und Berater von stopsmoking (Telefon: 0848 000 181) gehen auf persönlichen Bedürfnisse ein und nehmen sich Zeit für die Anrufer/innen. Sei es für kurze Informationen, sei es für intensivere Gespräche. Neben der Telefonberatung wird auch eine Online-Beratung über die Webseite www.stopsmoking.ch angeboten. Das Angebot ist für Personen aus Liechtenstein kostenlos.

Der NicotineFreeCoach ist ein kostenloses WhatsApp-Programm. Es bietet Informationen zu nikotinhaltigen Produkte wie Tabakzigaretten, Vapes, Nikotinbeutel oder Snus. Es unterstützt dabei weniger zu konsumieren oder ganz damit aufzuhören. Expert/innen beantworten persönlichen Fragen – kostenlos und anonym für Personen aus Liechtenstein.

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Professionelle Begleitung bei Rauchstopp und Nikotinentwöhnung





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Kommission für Suchtfragen
Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2, Postfach 63 
FL – 9494 Schaan

Suchtbeauftragter
Martin Birnbaumer-Onder

Tel +423 236 72 68
martin.birnbaumer(at)llv.li

Programmkoordination
CREaKTIV Hansjörg Frick

Tel +423 794 94 00
info(at)suchtpraevention.li

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